"Der Schutz
der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der
Verantwortung für die
kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen
und der staatlichen
Gemeinschaft anvertraut. Mit Naturgütern ist schonend und
sparsam umzugehen.
Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden
und Körperschaften des
öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche
Lebensgrundlagen zu schützen, ..."
(Auszug
aus Art. 141 der Bayerischen Verfassung)
Für die Beseitigung
von Farb- und Lackresten gibt es keine bundeseinheitliche
Regelung. In vielenGemeinden werden "Restedosen" eingesammelt
oder können
bei bestimmten Sammelstellen abgegeben werden. Sofern diese Möglichkeit
nicht
besteht, sollten Reste von Lacken in den Dosen eingetrocknet
werden. Dadurch
entsteht ein dickschichtiger Lackfilm, der gefahrlos mit dem
Hausmüll entsorgt
werden kann.
Dispersionsfarben
können mit Sägemehl eingedickt und abgebunden werden;
eine
Entsorgung über den Hausmüll ist dann möglich.
Grundsätzlich gehören flüssige
Lack-und Farbreste niemals in den Hausmüll.
Reste von Lösemitteln (Verdünnungen) dürfen auf
keinen Fall ins Abwasser
gegossen werden. Sie sollten bei Sondermüllsammlungen abgegeben
werden. Auch
wasserverdünnbare Farben und Lacke gehören nicht ins
Abwasser.
Lackdosen und Farbeimer sind mit dem Grünen Punkt des Dualen
Systems
gekennzeichnet. Restentleerte Dosen und Eimer können also
problemlos über die
gelbe Tonne oder den gelben Sack entsorgt werden.
Lösemittel
Lösemittel sind Flüssigkeiten, die andere Stoffe lösen,
ohne mit ihnen chemisch zu reagieren. Sie
sind u. a. in Klebstoffen, Lacken und Anstrichfarben, Textil-
und Haushaltspflegemitteln,
Reinigungs- und Abbeizmitteln enthalten. Die meisten Lösungsmittel
sind gesundheitsschädlich.
Benzol wirkt krebserregend, ebenso vermutlich Tetrachlorkohlenstoff
und Chloroform. Toluol und
Xylol verursachen beim Einatmen Kopfschmerzen, Müdigkeit,
Schwindelgefühl, Gleichgewichts-
und Koordinationsstörungen. Chlorierte Kohlenwasserstoffe
können Nerven- und Gehirnzellen
angreifen. Alkohole und Ketone reizen Augen und Schleimhäute.
Ketone und Ester wirken
narkotisierend. Beim Einkauf sollte man auf lösemittelfreie
oder lösemittelarme Produkte, die das
Umweltzeichen tragen, zurückgreifen.
Farben, Lacke, Lösemittel etc. gehören nicht in den
Hausmüll. Sie müssen sachgemäß entsorgt
werden. Kleine Mengen nehmen die Reyclinghöfe entgegen.
Tip: Produkte mit diesem Zeichen kosten manchmal ein bischen mehr, tragen jedoch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Echte Heimwerker verstehen die Verantwortung gegenueber der Natur!
Schleifen und Schmirgeln
Wollen Sie unbehandeltes Holz imprägnieren oder Ihren
Fenstern und Türen einen neuen Anstrich zukommen
lassen? Dann muß die Oberfläche vorbereitet, d.h.
angeschliffen werden. Für kleine Flächen genügt
dafür in der
Regel Sandpapier. Große Flächen können Sie mit
Schleifgeräten bearbeiten, die sich auch leihen oder mieten
lassen. Das spart Geld und Lagerplatz.
Krebserregender Staub!
Wenn Sie Buchenholz, Eichenholz oder alte Anstriche
abschleifen, sollten Sie unbedingt eine Staubmaske tragen:
geeignet ist eine Halbmaske mit Grob- und Feinfilter.
Buchen- und Eichenstaub gelten als krebserregend;
Anstriche enthalten oft Blei oder Kobalt, die ebenfalls als
giftig oder stark krebserregend gelten. Um das Verstauben
Ihrer Umgebung zu verhindern, ist der zusätzliche Einsatz
eines Staubsaugers zu empfehlen, möglichst mit
Feinstaubfilter. Oft kann er direkt an das betreffende
Schleifgerät angeschlossen werden. Verlagern Sie die
Schleifarbeiten möglichst nach draußen oder arbeiten
Sie
bei geöffnetem Fenster.
Abbeitzen
Abbeizen ist die gängigste Methode, um alte Anstriche auf
Holz zu entfernen. Doch Vorsicht: Das Abbeizen mit scharf
ätzender Natronlauge kann Gesundheit und Umwelt
gefährden. Auf keinen Fall Abbeizflüssigkeiten verwenden,
die giftige Lösemittel wie Dichlormethan oder
Methylenchlorid enthalten.
Ebene Flächen lassen sich abschleifen oder mit einer
Abziehklinge bearbeiten. Wegen der Staubentwicklung
sollten Sie zum Abschleifen nach draußen gehen. Wenn
das nicht möglich ist, sollte das Schleifgerät mit
einem
Staubsammler ausgestattet sein. Außerdem gehören
Atemschutzmasken zur Grundausstattung. Bei Ecken,
Kanten und Rillen können Sie den Lack mit einem
Heißluftfön aufweichen und dann abziehen. Auch hierbei
sollten Sie wegen aufsteigender Dämpfe mit Atemschutz
und möglichst im Freien arbeiten.
Alkalisch abbeizen
Eine preisgünstige und umweltverträgliche Lösung
sind
alkalische Abbeizstrips, mit denen alte Lackschichten
aufgelöst werden. Dabei sollten aber unbedingt die
Sicherheitshinweise beachtet werden: Alkalische
Ablaubmittel sind allgemein stark ätzend. Deshalb ist bei
ihrer Verwendung das Tragen von Schutzkleidung (Brille und
Handschuhe) erforderlich. Nach dem Ablaugen müssen die
bearbeiteten Flächen mit Essigwasser neutralisiert werden
Gefahrensymbole und Gefahreneigenschaften
Sehr umwelteingestellt,
viele Tipps, sehr aktuell:
Wir freuen uns immer über Ihren Tipp bezüglich Umweltschutz!