Graßmann-Codes
Nach Krantz (1975a) können alle eindimensionalen Merkmale,
die dazu dienen, Farben zu unterscheiden, als Farbcodes
bezeichnet werden, also beispielsweise auch die in Abschnitt
2.2 genannten Farbattribute: Wenn sich zwei Farben bezüglich
eines ihrer Farbcodes unterscheiden, kann keine Metamerierelation
zwischen ihnen bestehen. Diese Aussage ist aber nicht umkehrbar,
da durchaus Farben unterschieden werden können, die hinsichtlich
ihres Farbcodes gleich sind (wenn sie sich nämlich bezüglich
eines anderen Farbcodes unterscheiden). Von Krantz (1975a) stammt
folgende Definition:

Damit läßt sich auch eine Äquivalenzrelation
auf der Menge A definieren:

Ist eine Graßmann-Struktur
und ein Homomorphismus
von dieser in , der dem
Theorem 1 genügt,
dann definiert jede reellwertige Funktion F auf C
einen Code auf A:

Umgekehrt induziert jeder Code
auf A eine reellwertige Funktion auf C (siehe Krantz, 1975a). Die
im folgenden behandelten Farbkoordinaten sind derartige Farbcodes; jeder Farbcode
auf A läßt sich als wohldefinierte Funktion
F der Koordinaten schreiben:

In diesem Zusammenhang gibt Krantz (1975a) noch die beiden
folgenden Definitionen an:


Mit diesen Begriffen gelangt Krantz (1975a) zu seinem vierten
Theorem, das hier als Theorem 4 bezeichnet wird:

Daraus läßt sich beweisen, daß jeder Graßmann-Code
eine Funktion
der Linearkombinationen
beliebiger Farbkoordinaten
ist. Insbesondere läßt sich jeder beliebige lineare
Code (auch die in Abbildung 2 dargestellten Rezeptorempfindlichkeiten)
als Linearkombination der Farbkoordinaten ausdrücken.
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